Wie viel übernehmen Krankenkassen für osteopathische Behandlungen?

Osteopathische Behandlungen können eine wirksame Methode zur Linderung von Beschwerden des Bewegungsapparats sein. Obwohl sie in der Regel als private Leistung betrachtet werden, beteiligen sich einige Krankenkassen unter bestimmten Bedingungen an den Kosten. Hier ist ein Überblick darüber, was einige Krankenkassen in Deutschland anbieten:

AOK Nordost

Die AOK Nordost erstattet ihren Versicherten bis zu 180 Euro pro Jahr im Rahmen des Gesundheitskontos für osteopathische Behandlungen. Dies beinhaltet die Verordnung eines Vertragsarztes und die Behandlung durch einen zertifizierten Osteopathen.

Technische Krankenkasse (TK)

Die TK bezuschusst maximal drei osteopathische Behandlungen pro Kalenderjahr mit je 40 Euro pro Sitzung. Die Gesamterstattung darf jedoch die tatsächlichen Kosten nicht überschreiten.

BARMER

Die BARMER bietet die Möglichkeit, eine Zuschuss-Prämie über das Bonusprogramm zu erhalten, die für osteopathische Behandlungen genutzt werden kann. Zudem wird die Osteopathie als Teil des Familien-Plus-Pakets für schwangere Frauen und Neugeborene bis zum Alter von einem Jahr angeboten.

DAK

Die DAK beteiligt sich an osteopathischen Behandlungen mit maximal 40 Euro pro Sitzung und bis zu drei Behandlungen pro Kalenderjahr, was einen jährlichen Zuschuss von bis zu 120 Euro ermöglicht.

IKK classic

Die IKK classic erstattet bis zu 160 Euro pro Kalenderjahr und Versicherten für osteopathische Behandlungen. Dies umfasst vier Behandlungen mit maximal 40 Euro pro Behandlung.

hkk

Die hkk übernimmt die Kosten für osteopathische Behandlungen in Höhe von maximal 40 Euro pro Sitzung für maximal vier Sitzungen pro Kalenderjahr (maximal 160 Euro). Voraussetzungen dafür sind unter anderem, dass der Therapeut Mitglied in einem Berufsverband der Osteopathen ist oder die erforderliche Qualifikation besitzt, sowie eine ärztliche Bescheinigung, wenn die Behandlung nicht durch einen Arzt mit Kassenzulassung erfolgt.

Anerkennung von Osteopathie durch Krankenkassen: Mein Qualifikationsstatus als zertifizierter Osteopath

Es ist wichtig zu beachten, dass die genauen Bedingungen für die Kostenübernahme je nach Krankenkasse variieren können. Einige Krankenkassen erkennen osteopathische Behandlungen an, sofern sie von einem qualifizierten Osteopathen durchgeführt werden. Ich bin ein zertifizierter Osteopath mit entsprechender Ausbildung und Studium, und die Krankenkassen können meine Behandlungen daher anerkennen. Hier können Sie einen Termin buchen. Es empfiehlt sich jedoch, die individuellen Leistungen und Voraussetzungen bei der jeweiligen Krankenkasse zu prüfen.